Unser Erdgas.
Willkommen im Team
Klimaschutz.
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Jeder der einen Erdgasanschluss hat, kann heute einen Erdgastarif bei der Rheinhessischen abschließen. Auch wenn Sie derzeit noch an einen aktuellen Erdgasvertrag gebunden sind. Der Wechsel funktioniert dann ganz automatisch, wenn die Vertragslaufzeit bei Ihrem alten Erdgasversorger endet. Bei einem Umzug können Sie bereits vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen und in Ihrer neuen Wohnung direkt mit einem unserer Erdgastarife starten. Sollten Sie in einem Grundversorgungstarif sein, können Sie jederzeit – mit einer Kündigunsfrist von zwei Wochen wechseln. Welcher Tarif passt am Besten zu Ihnen? Machen Sie jetzt den Preisvergleich. Es lohnt sich!
Ein Erdgastarif setzt sich ebenso wie ein Ökostromtarif aus einem Arbeits- und einem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie pro Kilowattstunde (ct/kWh). Zum Grundpreis (EUR/Jahr) zählen Netznutzungsentgelte, Gebühren für Zählerablesung und die jährliche Abrechnung. Nur ca. 50 % des Preises erhalten wir als Versorger für die Erdgasbeschaffung, die Verwaltung, den Vertrieb sowie für den Erwerb der CO2-Zertifikate. Ca. 27 % gehen an die Netzbetreiber und rund 26% erhält der Staat in Form von Steuern und Gebühren. Informationen zum CO2-Preis erhalten Sie hier.
Beim Grundpreis handelt es sich um eine monatliche Pauschale, die Netznutzungsentgelte sowie die Gebühr für die Zählerablesung und eine jährliche Abrechnung enthält. Der Arbeitspreis ist der Preis für die verbrauchte Energie, die nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird.
Das übernehmen selbstverständlich wir für Sie. Wir kümmern uns um die Kündigung Ihres aktuellen Vertrages und halten Sie über den Wechselprozess jederzeit auf dem Laufenden.
Nein. Ihre Versorgung mit Erdgas wird bei einem Wechsel zur Rheinhessischen in keinem Fall unterbrochen.