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ElektromobilitätPhotovoltaik

Jeder Anschluss zählt: Meldepflicht für PV-Anlagen, Wärmepumpen, Wallboxen & Co.

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Ganz gleich, ob Balkonkraftwerk, Photovoltaik auf dem Dach oder Wallboxen und Wärmepumpen: Anlagen, die Strom erzeugen oder kurzfristig große Mengen elektrische Energie brauchen, stellen Netzbetreiber vor eine echte Herausforderung. Denn sie beeinflussen die Leistung im Stromnetz erheblich. Um eine sichere Versorgung zu gewährleisten, muss der Netzbetrieb der Rheinhessischen um all diese Anlagen wissen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Anmeldung von Anlagen im Niederspannungsnetz.

Immer mehr Menschen investieren in die Energiewende zu Hause. Folgerichtig nimmt die Zahl von Photovoltaikanlagen auf dem Dach oder auf dem Balkon, Wallboxen für Elektroautos oder Wärmepumpen rasant zu. Auch in der Region. Diese grundsätzlich positive Entwicklung macht den Betrieb der lokalen Verteilnetze deutlich anspruchsvoller. Denn jeder Ein- und Ausspeisepunkt beeinflusst den Lastfluss in den Leitungen. Für eine sichere Versorgung der Region muss die Rheinhessische aber die Netzspannung und die Netzfrequenz (50 Hertz) im Niederspannungsnetz stabil halten. Um das zu erreichen, bleibt den Fachleuten nur eine Option: Angebot und Nachfrage wie bei einer Balkenwaage im Gleichgewicht zu halten. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist das Wissen, wo sich im Netzgebiet Einspeiser und größere Verbraucher befinden und mit welcher Leistung sie Strom liefern oder beziehen. Dabei ist die Rheinhessische auf die Mithilfe ihrer Kund:innen angewiesen.

Muss ich wirklich jede Photovoltaikanlage anmelden?

Kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke bereiten der Rheinhessischen derzeit keine Sorgen. Dennoch benötigt der Netzbetreiber auch in diesen Fällen die Information, dass eine Anlage ans Netz geht. Aktuell schreibt der Gesetzgeber die Anmeldung solch kleiner Erzeuger sogar vor. Ähnliches gilt für Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung bis 30 Kilowatt. Auch sie müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Zusätzlich wird in der Regel eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich – der Anschluss solcher Anlagen ist in der Regel jedoch problemlos. Etwas anders sieht es aus, wenn die maximale Leistung der Einspeiser über 30 Kilowatt hinausgeht. Nach der Anmeldung beim Netzbetreiber und der daraus resultierenden Netzverträglichkeitsprüfung kommt es bei solch großen Leistungen schon häufiger vor, dass Netzteile an die Kapazitätsgrenzen stoßen. Dies zieht dann Netzausbauten oder Netzumschaltarbeiten nach sich. „Bislang konnten wir für alle Anlagen grünes Licht geben. Würde das Netz allerdings an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, können wir der Inbetriebnahme vorübergehend nicht zustimmen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Anmeldung noch in der Planungsphase erfolgt. Denn im schlimmsten Fall kann eine verzögerte Inbetriebnahme dazu führen, dass beantragte Fördergelder nicht ausbezahlt werden“, erklärt Christian Wendling von der Netzbewirtschaftung. Wichtig zu wissen: Auch wenn eine bestehende Anlage nachgerüstet werden soll, braucht die Rheinhessische diese Information, ebenso beim Anschluss von Stromspeichern.

Gibt es weitere Meldepflichten für Photovoltaikanlagen?

Betreiber:innen von Solarstromkraftwerken – das gilt selbst für Balkon-PV – müssen die Anlagen außerdem im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren – und zwar direkt nach der Inbetriebnahme. Denn nur dann erhält die Rheinhessische die offizielle Bestätigung der Behörde, um einen Einspeisevertrag für die Photovoltaikanlage abzuschließen – die Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Vergütung je Kilowattstunde an die Betreiber:innen gezahlt wird. Für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100 Kilowatt Peak ist zudem die Installation eines sogenannten Rundsteuerempfängers Pflicht. Über dieses Gerät lässt sich die aktuelle Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage regeln. Bei drohender Überlastung des Stromnetzes können die Fachleute der Rheinhessischen die Einspeiseleistung aus der Ferne in drei Stufen reduzieren. Die Rundsteuerempfänger lassen sich wahlweise kaufen oder mieten – die Installation übernimmt der Anlagenbauer.

Gilt auch für Wallboxen und Wärmepumpen eine Anmeldepflicht?

Wallboxen, Wärmepumpen, Ladesäulen, Klimageräte und große Durchlauferhitzer sind stromintensive Geräte und deshalb allesamt beim Netzbetreiber anzumelden. Dasselbe gilt für eine eigene Sauna. Christian Wendling erklärt: „Die Regel ist eigentlich ganz einfach. Alle Geräte zum Aufladen, Heizen oder Kühlen sind meldepflichtig – es sei denn, sie lassen sich an die Steckdose anschließen, wie ein Ladegerät für den Akku eines E-Bikes oder ein Standard-Heizlüfter.“

Für Ladesäulen mit einer Leistung bis 12 Kilowatt benötigt die Rheinhessische, wie bei kleineren Photovoltaikanlagen, lediglich die Information über den Anschluss. Übersteigt die Leistung der Stromtankstelle diesen Wert, ist eine Genehmigung erforderlich. Das gilt auch dann, wenn eine Station über drei Ladepunkte mit jeweils 11 Kilowatt Leistung verfügt. In diesem Fall zählt die Gesamtleistung, die dann über dem Grenzwert liegt.

Warum ist die Anmeldung von Einspeisern und stromintensiven Geräten so wichtig?

Leider sind immer noch zahlreiche Anlagen im Netzgebiet der Rheinhessischen ohne Anmeldung in Betrieb. Ein im Grunde unhaltbarer Zustand. Denn nur wenn der Netzbetreiber genau weiß, wo sich Einspeiser und größere Verbraucher befinden und mit welchen Leistungen sie arbeiten, lässt sich die Versorgungssicherheit auf gewohnt hohem Niveau aufrechterhalten. Diese Informationen helfen nämlich nicht nur dabei, die Frequenz im Netz stabil zu halten. Vielmehr sind die Daten die Voraussetzung dafür, die Leitungen und Netzanlagen der Zukunft bedarfsgerecht zu planen. Ein Beispiel: Die Zahl der Wärmepumpen steigt in Ingelheim und Umgebung seit mehreren Jahren an. Diese Entwicklung soll im Zuge der Wärmewende weiter an Fahrt aufnehmen. Genau darauf muss die Rheinhessische ihre Netze künftig auslegen, damit es zu keiner Überlastung kommt. Der Grund: Zwar beansprucht eine einzelne Wärmepumpe weniger Leistung als ein Backofen. Aber die strombetriebenen Heizgeräte springen an einem kalten Wintertag nahezu gleichzeitig an – und verbrauchen damit im gleichen Zeitraum Strom. Die dafür nötige Leistung muss das Stromnetz liefern können.

Darüber hinaus ist die Anmeldung der Anlagen auch aus Gründen der Arbeitssicherheit für die Rheinhessische elementar. Bei Arbeiten am Stromnetz müssen die Fachleute die Leitungen an der Baustelle freischalten, damit kein Strom mehr fließt. Speist dann aber eine nicht gemeldete Photovoltaikanlage Strom in den vermeintlich spannungsfreien Netzabschnitt ein, besteht eine ernst zu nehmende Gefahr für Leib und Leben der Monteur:innen.

Brauche ich für die Anmeldung Fachleute?

Das kommt ganz auf die Anlage an. Bei kleineren Einspeisern wie Balkonkraftwerken reicht eine formlose Anmeldung per E-Mail an msb@rheinhessische.de oder mit dem Formular auf der Seite des Netzbetriebs der Rheinhessischen. Alternativ oder bei Fragen helfen die Fachleute vom Messstellenbetrieb gerne telefonisch weiter unter 06132 7801-340 oder sind per E-Mail an msb@rheinhessische.de erreichbar. Bei größeren Anlagen empfiehlt die Rheinhessische, den zu beauftragenden Elektroinstallationsbetrieb in den Anmeldeprozess einzubinden. Deren Mitarbeiter:innen kennen die Anforderungen genau.

Und wie verhält es sich in puncto Installation?

Einige E-Auto-Hersteller liefern Wallboxen gleich mit, im Internet lässt sich die Photovoltaikanlage mit wenigen Mausklicks bestellen: Immer wieder kommt es vor, dass Kund:innen die Installation ihrer Anlagen selbst übernehmen. Das birgt erhebliche Risiken – nicht nur für den sicheren Betrieb der Netze. Christian Wendling ergänzt: „Wenn ich ehrlich bin, würde ich selbst bei Balkonkraftwerken und bei Wallboxen immer einen Fachbetrieb hinzuziehen. Die Fachleute kennen die Normen und können die Sicherheit der Anlagen sowie der Hausinstallation insgesamt bewerten. Kommt es aufgrund einer fehlerhaften Montage zu einem Kurzschluss und schlimmstenfalls zu einem Wohnungsbrand, verfällt der Versicherungsschutz für das Haus.“

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