Wärme aus erneuerbaren Energien gilt als ein zentraler Schlüssel für den Weg in eine klimaneutrale Energiezukunft. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll hier die Weichen neu stellen. Stellt aber auch gleichzeitig neue Herausforderungen für Hausbesitzer:innen. Bei jetzt wieder frostigen Temperaturen fragen sich deshalb viele, welche Heizsysteme die neuen GEG-Anforderungen in Zukunft erfüllen und gleichzeitig für eine angenehme Wärme in ihren Häusern sorgen. In diesem Artikel stellt die Rheinhessische verschiedene Heizlösungen vor, die sowohl energieeffizient als auch GEG-konform sind.
In den vergangenen Wochen hat der Winter in Deutschland Einzug gehalten. Mit Rekord-Schneemengen gleich zu Beginn – etwa 45 Zentimeter in München oder 73 Zentimeter in Rotthalmünster. Damit rückt das Thema Heizen wieder mehr in den Fokus – und die Frage, wie sich das in Zukunft effizient und bezahlbar meistern lässt. Denn hier gilt es, einige Voraussetzungen zu erfüllen, die insbesondere das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ab 1. Januar 2024 vorschreibt.
Denn die Novelle sieht vor, dass ab nächstem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Spätestens Mitte 2028 ist die grundsätzliche Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einer neuen Heizung jedoch verpflichtend. Steht in naher Zukunft ein Heizungstausch an, ist es also sinnvoll, GEG-konforme Heizsysteme einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Im folgenden Abschnitt stellen wir die bekanntesten Technologien vor und vergleichen die Anforderungen jeder einzelnen sowie deren Vor- und Nachteile.
Trotz GEG noch schnell eine Gasheizung einbauen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, trotz Inkrafttreten des GEG eine neue Gasheizung einzubauen. Zum Beispiel, wenn in der Kommune noch keine Wärmeplanung vorliegt. Dennoch sind insbesondere die Kosten ein Hindernis: Die Gaspreisbremse läuft Ende 2023 aus, die Mehrwertsteuer steigt spätestens zum April wieder auf die vollen 19 Prozent. Dazu kommt, dass sich der Energiemarkt im Vergleich zum Vorjahr zwar deutlich entspannt hat – auch die Rheinhessische senkt ihre Preise in fast allen Tarifen unter den bislang geltenden Deckel der Preisbremse in Höhe von 12 Cent. Fachleute rechnen aber nicht damit, dass die Gaspreise je wieder das Vorkrisenniveau erreichen. Außerdem steigt ab 2024 der CO2-Preis kräftig – von derzeit 30 Euro pro Tonne auf – Stand Dezember 2023 – 40 Euro pro Tonne. Bei Erdgas fallen dann je Kilowattstunde 0,68 Cent brutto an. Danach wird es jährlich teurer. Ein weiterer Kostentreiber: Durch die voraussichtlich künftig abnehmenden Nutzerzahlen der Erdgasnetze steigen zudem die Netzkosten für die verbleibenden Verbraucher:innen an. Der Einbau einer Gasheizung oder eine längere Nutzung der alten lohnt sich ab einem gewissen Zeitpunkt aufgrund der teuren Betriebskosten einfach nicht mehr.
Erneuerbare GEG-Alternativen.
Es gibt verschiedene umweltfreundliche Optionen für Heizungssysteme. Eine Möglichkeit ist der Anschluss an ein Wärmenetz, eine weitere die Installation einer Wärmepumpe. Eine Hybridheizung oder eine Stromdirektheizung zählen ebenfalls zu den grünen Alternativen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Außerdem erlaubt das GEG künftig den Betrieb von Gasheizungen, wenn sie Biomethan oder grünen Wasserstoff verbrennen, sowie von Pellet- oder Scheitholzheizungen.
Weitere Option: Anschluss ans Wärmenetz.
Wo es möglich ist, empfiehlt sich der Anschluss an ein Wärmenetz. Dabei wird in einem zentralen Heizkraftwerk Warmwasser erzeugt und anschließend über Rohrleitungen zu den Verbrauchern transportiert. Diese Wärmenetze versorgen gleich mehrere Gebäude, Straßen oder sogar ganze Stadtviertel mit Wärme. Nah- und Fernwärmenetze sind somit wichtige Bausteine für die Wärmewende. Und bieten auch für Haushalte durchaus Vorteile. Denn durch den Anschluss an ein Wärmenetz wird die Sanierung der möglicherweise veralteten Heizungsanlage in der eigenen Immobilie obsolet. Und um zukünftige Wartungen kümmert sich der Netzbetreiber, wie etwa die Rheinhessische.
Zusätzlich müssen Nah- und Fernwärmenetze künftig sukzessive auf erneuerbare Energien umgestellt werden – zum Beispiel mittels großer Solarthermie-Anlagen, Biomasseblockheizkraftwerken, Geothermie-Anlagen oder Großwärmepumpen. Auch der Einsatz von Abwärme etwa aus Rechenzentren nimmt zu – und macht die zentrale Wärmeversorgung CO2-frei. Haushalte mit Anschluss an ein Wärmenetz heizen dann automatisch klimafreundlich, ohne im Haus eine Wärmepumpe oder Pelletheizung installieren zu müssen. Deshalb spielt der Ausbau von Wärmenetzen auch bei der GEG-Novelle eine wichtige Rolle. Kleinere Kommunen wie die Stadt Ingelheim sind verpflichtet, bis Ende 2028 einen sogenannten kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Dieser zeigt auf, welche Stadtteile künftig mit einer zentralen Wärmelösung rechnen können und in welchen Gebieten eher Wärmepumpen oder Heizungen mit Wasserstoff zum Einsatz kommen. Das ist der Stand bei der Wärmeplanung in Ingelheim.
Voll im Trend und GEG-konform: die Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe gilt momentan als die bevorzugte Heizungsart bei Neubauten. Sie nutzt Strom, um Energie aus der Umwelt in Wärme umzuwandeln. Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen, die unterschiedliche Energiequellen anzapfen. Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen ziehen ihre Energie aus der Umgebungsluft, Sole-Wasser-Wärmepumpen aus dem Erdreich und Wasser-Wasser-Wärmepumpen üblicherweise aus dem Grundwasser. Die Technologie wird jedes Jahr immer umweltfreundlicher, da der bezogene Netzstrom zunehmend aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen stammt. Eine gute Lösung ist es außerdem, eine Erd-, Grundwasser- oder Luftwärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren. Das senkt die Stromkosten und macht das Heizen noch ökologischer. Da Wärmepumpen immer effizienter arbeiten, eignen sie sich inzwischen auch für immer mehr ältere Immobilien. Ihre beste Leistung erzielen sie jedoch in gut gedämmten Häusern mit großflächigen Heizkörpern oder Fußbodenheizungen. Weitere Informationen zu Wärmepumpen.
Lohnender Kompromiss: hybride Heizungen.
Ebenfalls GEG-konform ist auch ein Hybridsystem, bei dem eine Wärmepumpe die Grundversorgung übernimmt. An besonders kalten Tagen im Winter springt zum Beispiel eine zusätzliche Gasbrennwertheizung ein. Bei solch einem System muss die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast übernehmen; damit erreicht man üblicherweise den vorgeschriebenen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare. Auch Biomasseheizungen eignen sich für solche Hybridsysteme, wenn sie den Wärmebedarf vorrangig decken. Hybridheizungen lassen sich wie konventionelle Heizungen betreiben und sind für ein effizientes Zusammenspiel optimiert. Allerdings bedeutet hybrid immer, dass mehrere Systeme angeschafft und gewartet werden müssen. Vor allem in schlecht gedämmten Häusern mit alter Öl- oder Gasheizung kann die hybride Lösung für eine Übergangszeit eine gute Option sein, bis die Immobilie so weit saniert ist, dass der alte Heizkessel überflüssig wird.
Stromheizungen als weitere Alternative.
Auch sogenannte Stromdirektheizungen erfüllen die Vorgaben des GEG. Diese nutzen eine Kilowattstunde Strom, um eine Kilowattstunde Heizwärme zu erzeugen und direkt an den Raum abzugeben. Zu dieser Art von Heizung zählen Infrarotheizungen, klassische Heizlüfter, Elektro-Heizkörper und Heizstrahler. Sie sind kostengünstig und einfach zu installieren. Allerdings arbeiten sie weniger effektiv als Wärmepumpen und sollten daher nur in gut isolierten Häusern mit geringerem Wärmebedarf zum Einsatz kommen, da sonst hohe Stromkosten entstehen können.
Das steckt in grünem Wasserstoff und Biomethan.
Eine Option sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude ist, eine Gasheizung zu installieren, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Gase wie Biomethan oder grünen Wasserstoff verbrennt. Damit sind auch sogenannte H₂-ready-Heizungen gemeint. Diese tolerieren einen gewissen Anteil an Wasserstoff und lassen sich später auf den Einsatz von 100 Prozent umrüsten. Dafür müssen Anwohner:innen allerdings wissen, ob ihre Straße künftig am Wasserstoffnetz liegt. Der zuständige Netzbetreiber ist außerdem verpflichtet einen Transformationsplan vorlegen, der die verbindliche, vollständige Umstellung auf Wasserstoff bis Ende 2034 sicherstellt. Ab 2029 müssen solche Heizungen einen Mindestanteil von 14 Prozent Biomethan, grünen Wasserstoff oder vergleichbare sogenannte grüne Energieträger verbrennen. Bis zum Jahr 2035 steigt dieser Anteil dann bereits auf 30 Prozent an, bis zum Jahr 2040 auf 60 Prozent und ab 2045 auf 100 Prozent. Die Herausforderung: Biomethan ist relativ kostspielig und begrenzt verfügbar – und grünen Wasserstoff gibt es derzeit praktisch nicht. In Zukunft haben vor allem die Stahl- und Chemieindustrie Vorrang, Wasserstoff zu nutzen. Ob überhaupt relevante Mengen des grünen Gases für den Gebäudesektor zur Verfügung stehen werden und zu welchen Kosten, lässt sich aktuell noch nicht beantworten. Zusätzlich fallen Kosten für die Umrüstung von H₂-ready-Heizungen an, um reinen Wasserstoff verbrennen zu können. Außerdem müssen die Gasnetze in Deutschland erst auf Wasserstoff umgestellt werden. Die Möglichkeit einer wasserstoffbasierten Heizung im Keller bleibt daher noch ein zukünftiges Szenario.
Auch im GEG berücksichtigt: Biomasse.
Eine weitere zukunftsfähige Variante sind Heizungen, die sich mit Biomasse – zum Beispiel Holz – betreiben lassen. Holz- und Pelletheizungen stoßen im Vergleich zu Kaminöfen deutlich weniger gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Der Einbau ist sowohl in bestehenden als auch neuen Immobilien möglich. Experten:innen empfehlen diese Heizoption oft als einzige Möglichkeit, ohne eine gut isolierte Gebäudehülle annähernd klimaneutral zu heizen.
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