Die Gaspreisentwicklung des vergangenen Jahres 2022 ließ die finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund:innen enorm steigen. Da die Strom- und Gaspreisbremsen erst ab März, rückwirkend zum Januar 2023, greifen, sollten die Belastungen frühzeitig gedämpft werden. Daher übernahm der Staat im Dezember einen Entlastungsbetrag für anspruchsberechtigte Letztverbraucher wie private Haushalte in Form der Dezember-Soforthilfe. In der aktuellen beziehungsweise kommenden Rechnung wird die Entlastung als Gutschrift ausgewiesen. Dabei kommt es häufig zu Abweichungen vom eigentlichen Dezemberabschlag, der zunächst nicht von den Energieversorgern eingezogen wurde. Dieser Beitrag erklärt, warum das so ist.